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Was ist Remigration?

Remigration: Politische und kulturelle Massnahmen zur Umkehr der Migrationspolitik, Durchsetzung des Rechts und Abschiebung von Kriminellen. Begrenzung der Zuwanderung durch strengere Einwanderungsbedingungen für eine nachhaltige Zuwanderung und Attraktivität der Rückkehr ins Heimatland.

Kein Schlaraffenland und Selbstbedienungsladen

Die Schweiz mutiert zum Selbstbedienungsladen für Ausländer, die Staatsbürgerschaft wird jährlich an 40.000 Personen vergeben, ohne dass diese grosse Hürden übergehen müssen. Auch das Asylsystem wird masslos ausgenutzt und die Justiz hat kaum Handhabe gegen schwerkriminelle Ausländer mit Schweizer Pass. Das Asyl- und Ausländerrecht ist veraltet und den aktuellen Herausforderungen nicht gewachsen. Es muss reformiert werden.

Wusstest du, dass 4 von 10 kriminellen Ausländer nicht ausgeschafft werden?
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Ein veraltetes System

Das Ausländer- und Asylrecht ist nicht mehr zeitgemäss. Die Einbürgerung von 40.000 Ausländern manifestiert die missratene Bevölkerungspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Die Einbürgerungsverfahren sind zu lasch; die Anforderungen müssen erhöht bzw. Einbürgerungen kontingentiert werden. Das Asylsystem ist nicht mehr zeitgemäss und muss außereuropäisch aufgebaut werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Asyl für Personen, die aus einem Drittland stammen, wird nur in den von der Schweiz verwalteten Ankerzentren gewährt. Der Familiennachzug, als einer der Haupttreiber der Migration, ist massiv einzuschränken und die Hürden zu erhöhen.

Dem Rechtsstaat müssen Werkzeuge an die Hand gelegt werden, um strenger gegen eingebürgerte Ausländer vorzugehen, die schwer kriminell sind oder ihre Staatsbürgerschaft fälschlicherweise erhalten haben, bzw. sie auszubürgern.

Fakten

Verschärfung des Einbürgerungsverfahrens

Das Einbürgerungsverfahren wird oft oberflächlich behandelt und im Nachhinein nicht überprüft. Wir fordern daher eine regelmässige Nachprüfung der Einbürgerungstests sowie die Einführung einer "Staatsbürgerschaft auf Probe", um sicherzustellen, dass neue Staatsbürger, die wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich großen Schaden verursachen, wieder ausgebürgert werden können. Um wirtschaftliche Schäden durch Einbürgerung zu vermeiden, fordern wir eine gründliche wirtschaftliche Überprüfung nach einer bestimmten Zeit der Schweizer Staatsbürgerschaft. Personen, die durchschnittlich unter einem bestimmten Mindestgewinn oder Erwerbseinkommen liegen, sollen eine zweijährige Probezeit erhalten, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Wenn sich der Durchschnittswert nicht verbessert oder sogar verschlechtert, wird die Staatsbürgerschaft entzogen. Neue Einbürgerungsverfahren sollen kontingentiert werden, um die Schweizer Demokratie zu schützen. Um sozialen und wirtschaftlichen Problemen entgegenzuwirken, die aus mangelnden Deutschkenntnissen resultieren, fordern wir ein höheres Sprachniveau bei der Einbürgerung. Mündlich und schriftlich sollte das Niveau von B1 und A2 auf zweimal B2 angehoben werden. Dies ist ein Bekenntnis zu Schweizer Werten und Kultur.

Asylverfahren reformieren/auslagern

Unser Asylrecht ist nicht mehr zeitgemäß und den aktuellen Herausforderungen nicht gewachsen. Wir fordern eine Reform des Asylsystems, um es den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Auslagerung von Asylverfahren, wie es in England praktiziert wird. Asylsuchende aus Drittländern sollten nicht mehr in der Schweiz Asyl beantragen können. Stattdessen sollen Asylgesuche in Ankerzentren außerhalb Europas gestellt werden, die von westlichen Staaten verwaltet werden. Für Asylbewerber sollte das Sachleistungsprinzip gelten, und es sollten Bezahlkarten eingeführt werden, um Geldtransfers ins Ausland zu verhindern.

Die Auslagerung der Asylverfahren kann nur funktionieren, wenn die Grenzen ordentlich geschützt werden und konsequent Illegale abgeschoben werden, die trotzdem das Staatsgebiet der Schweiz erreichen.

Familiennachzug abschaffen und Passentzug ermöglichen

Der Familiennachzug ist einer der Haupttreiber der Migration und gilt streng limitiert. Die Anforderungen für den Familiennachzug sollten verschärft werden, insbesondere hinsichtlich der Sprachanforderungen, die derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau (A1) liegen. Wir fordern, dass Erwachsene ein Mindestsprachniveau von B2 erreichen müssen. Die rechtlichen Grundlagen, um Migranten mit CH-Pass wieder auszubürgern müssen ausgebaut werden. Die Nichtigerklärung von Einbürgerungen soll 15 Jahre nach der Einbürgerung möglich sein, sofern falsche Angaben oder Verheimlichungen zur Anerkennung als Schweizer Bürger geführt haben. Erneute Einbürgerungsanträge sind nicht möglich.Wer schwerste Verbrechen begeht oder das Ansehen der Eidgenossenschaft massiv beschädigt, hat das Recht auf die Schweizer Staatsbürgerschaft verwirkt.

Fazit

Es ist unerlässlich, dass das Schweizer Asyl- und Ausländerrecht reformiert wird. Wir müssen das Einbürgerungsverfahren überprüfen und strengere Anforderungen einführen, um sicherzustellen, dass es den ursprünglichen Charakter der Auswahl wiedererlangt und die demographischen Verhältnisse im Stimmvolk nicht manipuliert werden. Auch die Asylverfahren müssen dringend überarbeitet werden, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Auslagerung der Asylverfahren außerhalb Europas ist eine effektive Lösung, um Asylmigranten vor Schlepperbanden zu schützen und trotzdem die humanitäre Tradition der Schweiz zu wahren.

Ankerzentren in Nordafrika sollen der zentrale Dreh- und Angelpunkt des Schweizer Asylsystems werden. Diese Massnahmen sind nutzlos, wenn es weiterhin die Möglichkeit gibt, in der Schweiz Asyl zu beantragen. Deshalb sind die Grenzen der Schweiz konsequent zu schützen und Pushbacks bzw. Abschiebungen in die Ankerzentren durchzuführen. Der Familiennachzug sollte streng kontingentiert und reglementiert werden, unter anderem in Bezug auf Sprachanforderungen. Wir müssen auch die rechtlichen Grundlagen für den Passentzug bei schweren Verbrechen ausbauen, um die Integrität unserer Staatsbürgerschaft zu wahren.